Haus und Garten Nachrichten 8
14.07.11
Tipps zum Umgang mit Wespen in Haus und Garten
Die Wespen sind wieder auf Tour und gefürchtet bei vielen Menschen. Wie verhalte ich mich richtig, damit mich keine Wespe stechen kann? Heftige Bewegungen können Wespen aggressiv machen. Sitzt eine Wespe auf dem Arm, sollte man diese nicht wegpusten, da der Atem ein Alarmsignal für die Wespe ist. Bei Getränkeflaschen einen Strohhalm benutzten und nie direkt daraus trinken. Keine bunten Sachen im Garten anziehen und auf Cremes und Parfum im Freien verzichten. Wer die Wespen am Frühstückstisch auf der Terrasse ablenken möchte, sollte ein paar Weintrauben 7 - 10 Meter entfernt in einen Teller stellen. Im Haus kann man zur Insektenabwehr an den Fenstern gewisse Fliegenschutzgitter anbringen, besonders im Bad, Kinderschlafzimmer und Küche ist das wichtig. Wer Obstbäume im Garten hat, sollte das Fallobst rechtzeitig entsorgen, da sonst die Wespen angezogen werden können. Sehen Sie ein Wespennest im eigenen Garten, da halten Sie genügend Sicherheitsabstand und fragen den Fachmann nach Rat. Quelle: http://www.nabu.de
07.07.11
Im Garten und Haus reichlich Strom sparen
Wer noch Glühbirnen im Haus oder Garten hat, kann durch das Wechseln der Glühbirnen zu Energiesparbirne reichlich Geld sparen. Doch ganz unproblematisch ist das mit den Energiesparlampen nicht, den beim zu Bruch gehen kann bei manchen Sparbirnen gewisses Quecksilber freigesetzt werden. Das kann man vermeiden, indem man gleich auf eine LED-Beleuchtung umsteigt. Schauen Sie mal alle Beleuchtungskörper in Ihrem Garten und Haus an, wie viel Glühbirnen noch in Betrieb sind. Dann können Sie sich vorstellen, was Sie an Geld dabei sparen könnten. Vermutlich wird der Strom auch nicht billiger, denn durch den Umstieg von Atomstrom zu alternativen Energiequellen kann schon mal mit einer Erhöhung des Strompreises gerechnet werden. Doch Sie können schon jetzt dem teueren Strom ein Ende machen, indem Sie auf sparsame Leuchten umsteigen. Auch bei Haushaltsgeräten wie z. B. Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine sollten Sie beim nächsten Einkauf auf den Stromverbrauch achten. Zudem schonen Sie so die Umwelt und haben auch noch mehr im Geldbeutel, dass Sie bestimmt sinnvoller im Haus und Garten einsetzen können.
30.06.11
Der Trend geht zur Selbstversorgung aus dem Garten
Es ist sicherlich kein Wunder, das immer mehr Menschen zur Selbstversorgung greifen. Denn wer will nicht Obst und Gemüse haben, das möglichst frei von Schadstoffen ist? Doch in der Zeitung kann man immer wieder über Skandale im Lebensmittelbereich lesen. Ob nun EHEC Erreger, Dioxin in Eier oder Pestizide auf Obst und Gemüse, das alles verunsichert die Verbraucher. Der Trend geht sogar soweit, dass manche lieber eigene Hühner im Garten haben möchten, als noch Eier zu kaufen, um möglichst dioxinfreie Eier genießen zu können. Auch ist man beim eigenen Anbau mit der Natur verbunden und kann selbst bestimmen, welches Obst und Gemüse man aus dem eigenen Garten essen möchte. Ob nun Kräuter, Kartoffeln, Äpfel, Bohnen, Tomaten, Kirschen oder Erdbeeren, die Liste ist lang um seine Ernährung selber anzupflanzen. Man denke nur an einen möglichen Finanzcrash, wo es zu einer Geldentwertung kommen kann, dann kann man doch beruhigter sein, wenn wenigstens das Essen weggehend aus dem eigenen Garten gesichert ist.
23.06.11
Auf was sollte man beim Grillen im Garten achten?
Ein Tipp ganz zu Beginn: Wenn Sie Ihren Nachbar zum Grillen im Garten einladen, wird er vermutlich wohl wenig dagegen haben, das Sie Grillen. Aber in der Regel gilt, dass man um 22:00 Uhr die Nachtruhe einhalten und möglichst leise sein sollte. Aufpassen sollten Sie, das der Rauch z. B. auf dem Balkon nicht direkt in den Schlafraum oder Wohnzimmer des Nachbars reinzieht. Auch sollte man auch den Mietvertrag genau anschauen, denn wenn in der Mietklausel steht, das Grillen in dem Haus verboten ist, sollte man sich daran halten. Falls nicht, kann das böse Folgen haben und im schlimmsten Fall zu Kündigung führen (LG Essen - AZ 10 S 438/02). Das Landgericht Aachen rät den Grillern, einen Grillplatz im Garten zu suchen, der am Weitesten vom Nachbar entfernt ist. Auch soll es laut Gericht ausreichend sein, wenn 2 x im Monat gerillt wird und zwar zwischen 17:00 - 22:30 Uhr an den besagten 2 Tagen (LG Aachen - AZ 6 S 2/02). Das Amtsgericht Bonn ist der Meinung, das man seinen Nachbarn rechtzeitig (48 Std. vorher) informieren und dann 1 x im Monat von April bis September Grillen erlaubt sein sollte (AZ 6C 545/96). Quelle: http://www.wdr.de
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